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Freistellung nach Kündigung: Wann Klauseln unwirksam sind und was Arbeitgeber beachten müssen

3 Min.

Freistellung nach Kündigung: Unwirksamkeit von pauschalen Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag

Die Freistellung von Arbeitnehmern nach einer Kündigung ist in der Praxis ein häufig genutztes Instrument. Sie ermöglicht es Arbeitgebern, Konflikte zu vermeiden, Betriebsabläufe zu schützen und sensible Informationen zu sichern.

Viele Unternehmen verlassen sich dabei auf pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen. Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zeigt jedoch, dass solche Standardregelungen rechtlich problematisch sein können – mit erheblichen Folgen für die Praxis.

Was bedeutet Freistellung im Kündigungsfall?

Unter einer Freistellung versteht man die einseitige oder einvernehmliche Befreiung des Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

In der Praxis wird unterschieden zwischen:

  • widerruflicher Freistellung
    → der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer jederzeit wieder zur Arbeit heranziehen 
  • unwiderruflicher Freistellung
    → der Arbeitnehmer ist endgültig von der Arbeitsleistung befreit 

Die Einordnung ist nicht nur für den Arbeitsalltag relevant, sondern auch für Fragen der Urlaubsanrechnung und Vergütung.

Kernaussage des BAG (Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25)

Das BAG hat klargestellt, dass pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen einer strengen Kontrolle unterliegen.

Zentrale Aussage:
Standardisierte Klauseln, die eine einseitige Freistellung ohne klare Differenzierung ermöglichen, können unwirksam sein.

Problematisch sind insbesondere Klauseln, die:

  • zu unbestimmt formuliert sind 
  • keine klare Regelung zur Anrechnung von Urlaub enthalten 
  • nicht zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterscheiden 
  • den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen 

Damit verschärft das BAG die Anforderungen an die Vertragsgestaltung deutlich.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung, dass bisher verwendete Vertragsmuster kritisch überprüft werden sollten.

Eine unwirksame Freistellungsklausel kann dazu führen, dass:

  • Urlaubsansprüche nicht wirksam angerechnet werden 
  • Vergütungsansprüche fortbestehen 
  • zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen 

Gerade bei längeren Kündigungsfristen kann dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Hinzu kommt, dass eine unklare Freistellung zu Unsicherheiten im laufenden Arbeitsverhältnis führt – etwa bei der Frage, ob der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet bleibt oder nicht.

Praxis-Tipp: Freistellung rechtssicher gestalten

Arbeitgeber sollten Freistellungen nicht pauschal, sondern bewusst und strukturiert regeln.

Wichtige Punkte sind:

  • klare Unterscheidung zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung 
  • ausdrückliche Regelung zur Anrechnung von Urlaub 
  • transparente und verständliche Formulierungen 
  • ggf. ergänzende individuelle Vereinbarungen im Einzelfall 

Eine saubere Dokumentation schafft zusätzlich Rechtssicherheit.

Typische Fehler vermeiden

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf:

  • Verwendung veralteter oder zu allgemeiner Vertragsklauseln 
  • fehlende Abstimmung zwischen Freistellung und Urlaubsansprüchen 
  • unklare Kommunikation gegenüber dem Arbeitnehmer 

Diese Punkte lassen sich durch eine vorausschauende Gestaltung vermeiden.

Fazit

Freistellungen bleiben ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, erfordern jedoch eine sorgfältige und differenzierte Gestaltung. Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass pauschale Lösungen nicht mehr ausreichen.

Arbeitgeber sollten ihre Vertragsgestaltung überprüfen und Freistellungen bewusst einsetzen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.


Wenn Fragen zu diesem oder anderen Themen bestehen, kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne.

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