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Leistungen

Spectre berät in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Wir stehen unseren Mandanten zur Seite, sowohl bei rechtlichen Fragen des unternehmerischen Alltags als auch bei Transaktionen, Finanzierungsthemen und anderen besonderen Unternehmenssituationen. Kern unserer Expertise ist die gesellschaftsrechtliche Start-Up Beratung, von der Gründung bis zum Exit.

In allen genannten Rechtsgebieten vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch im Rahmen von gerichtlichen Verfahren durchsetzungsstark und konsequent.

Gesellschaftsrecht | M&A | Venture Capital

Spectre begleitet Unternehmen, Gründer:innen und Investor:innen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts – von der Gründung über laufendes Corporate Housekeeping bis hin zu Umstrukturierungen und Joint Ventures. Wir unterstützen Sie zudem bei M&A- und Venture-Capital-Transaktionen einschließlich Finanzierungen – pragmatisch, wirtschaftlich und mit Blick auf eine rechtssichere Umsetzung.

Details

Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl und Umsetzung der für diese passenden Gesellschaftsform. Dies umfasst sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften.

Corporate Housekeeping

Spectre berät zu allen Fragen des Corporate Housekeeping. Dies umfasst zum Beispiel die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, der Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen oder Aufsichtsratsmitgliedern oder der Anmeldung von relevanten Informationen zum Handelsregister.

Kapital-, Umwandlungs-und Strukturierungsmaßnahmen

Darüber hinaus beraten wir zu sämtlichen Kapital-, Umwandlungs- und Strukturierungsmaßnahmen, um Ihr Unternehmen den wirtschaftlichen Gegebenheiten bestmöglich anzupassen. Dies umfasst vor allem den Wechsel der Gesellschaftsform, die Anpassung des Stammkapitals und die Verschmelzung oder Umwandlung nach dem UmwG (Umwandlungsgesetz).

Joint Ventures

Im Rahmen der Geschäftsentwicklung kann es förderlich sein, sich mit anderen Unternehmen zur Erreichung spezieller Ziele zusammenzuschließen, um mögliche Synergien zu nutzen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten bei der Strukturierung, den Vertragsverhandlungen und der darauffolgenden Umsetzung.

Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen

Insbesondere für Start-Ups stellen Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen ein wichtiges Instrument dar, um Investoren an ihrem Unternehmen zu beteiligen. Wir unterstützen Sie dabei insbesondere bei der Verhandlung und dem Abschluss der Vereinbarungen mit möglichen Investoren.

Cash-Pooling

Das Cash-Pooling stellt einen effektiven Weg dar, um die Verteilung finanzieller Mittel innerhalb eines Konzerns sicherzustellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Etablierung eines Cash-Pools und der laufenden Betreuung.

Beratung von Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen

Als Geschäftsführer:in oder Organ einer Gesellschaft treffen Sie besondere Rechte und Pflichten, welche gegebenenfalls zu einer Haftung führen können. Spectre bietet Ihnen hierzu eine effektive, wirtschaftlich orientierte Beratung, um Ihr Haftungsrisiken zu minimieren. Unsere Beratung umfasst dabei auch das streitige Verfahren.

Venture Capital

Als junge Unternehmen ist es für unsere Mandanten besonders relevant ausreichende finanzielle Mittel sicherzustellen. Dies kann über sog. Venture Capital erfolgen. Wir beraten Sie dabei vollumfänglich im Rahmen sämtliche Finanzierungsphasen (zum Beispiel Pre Seed- und Seed-Finanzierungen).

Unternehmens- und Akquisitionsfinanzierung

Um die Finanzierung Ihres Unternehmens oder Ihrer Transaktion zu sichern, unterstützen wir Sie gerne bei der Strukturierung, Gestaltung und Umsetzung nationaler und internationaler Eigen- oder Fremdfinanzierungen.

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts bieten wir auch eine laufende Beratung im Sinne einer externen Rechtsabteilung / Legal as a service an.

Gesellschaftsrecht — Kontakt

Immobilienrecht

Im Bereich Real Estate beraten wir zum gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie.

Details

Grundstücks- und Anteilskaufverträge

Wir beraten zu allen Fragen im Zusammenhang mit Grundstücks- und Anteilskaufverträgen. Dies umfasst die Strukturierung, Verhandlung und Umsetzung des Grundstücks- oder Anteilkaufvertrages.

Immobilientransaktionen inkl. Portfoliotransaktionen

Unsere Anwälte verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Immobilientransaktionen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ansprache von möglichen Käufern/Verkäufern, der Erstellung eines Letter of Intent, der Durchführung der Due Diligence, der Verhandlung und dem Entwurf der Kaufvertragsunterlagen und der Umsetzung des Kaufs/Verkaufs. Unser Beratungsspektrum umfasst dabei auch Transaktionen in Form von Forward-Deals oder Sale- and Lease Back-Transaktionen.

Wohnraum- und Gewerbemietrecht

Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Mietrechts, insbesondere des gewerblichen Mietrechts. Dies umfasst die Beratung von gewerblichen Mietern oder Vermietern.

Pachtrecht

Die Beratung im Pachtrecht umfasst insbesondere die Erstellung von Pachtverträgen, die laufende Aktualisierung und die Durchsetzung Ihres Anspruchs aus und im Zusammenhang mit Pachtverträgen.

Privates Bau- und Architektenrecht

Im privaten Bau- und Architektenrecht beraten wir sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer zu Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere zur Gestaltung von Generalunternehmerverträgen, während des laufenden Bauvorhabens, um die Risiken für alle Beteiligten zu minimieren oder um Streitigkeiten rund um den Bau möglichst effizient beizulegen.

Im Rahmen des Immobilienrechts bieten wir auch eine laufende Beratung im Sinne einer externen Rechtsabteilung / Legal as a service an.

Immobilienrecht — Kontakt

Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI)

Spectre berät Sie umfassend im Datenschutz – von der praktischen Umsetzung der DSGVO bis zur rechtssicheren Gestaltung datenschutzrelevanter Prozesse und Dokumente. Zudem unterstützen wir Unternehmen bei der Nutzung von KI-Tools, insbesondere bei Pflichten und Einordnung nach dem EU KI-Act, damit Innovation und Compliance zusammenpassen.

Details

Datenschutzrechtliche Vorgaben

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist für den unternehmerischen Erfolg unerlässlich. Wir beraten Sie gerne zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

Einwilligungserklärungen

Um Daten Ihrer Kunden und Geschäftspartner erfassen und nutzen zu können kann es notwendig sein die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Entwurf der entsprechenden Dokumente.

Betroffenenanfragen

Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gewähren einem Betroffenen weitreichende Rechte gegenüber Unternehmern. Wir stehen unseren Mandanten bei der Beantwortung der entsprechenden Anfragen gerne zur Seite.

Erwerb und Veräußerung von Daten

Soweit Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit Daten erwerben oder veräußern, beraten wir Sie gerne, um dies rechtssicher zu gestalten.

Auftragsverarbeitungsverträge

Auch die Auftragsdatenverarbeitung wird im Rahmen der EU-DSGVO geregelt. Wir übernehmen gerne die Erstellung der erforderlichen Vertragsdokumente und deren Umsetzung, sodass Sie jederzeit die Vorgaben der EU-DSGVO erfüllen.

Geltendmachung und Abwehr von Datenschutzansprüchen

Im Rahmen der EU-DSGVO stehen Betroffenen neben Informationsrechten auch Schadensersatzansprüche bei Verletzung der gesetzlichen Vorgaben zu. Soweit Sie im Rahmen deren Geltendmachung in Anspruch genommen werden, prüfen wir diese gerne für Sie und übernehmen, falls erforderlich, die notwendige Verteidigung.

Beratung zu Themen der künstlichen Intelligenz; insbesondere im Zusammenhang mit dem EU KI-Act

Der EU-KI-Act regelt diverse Pflichten für Unternehmen, welche KI-Tools im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einstufung oder Implementierung von KI-Tools in Ihrem Unternehmen.

Im Rahmen des Datenschutzrechts bieten wir auch eine laufende Beratung im Sinne einer externen Rechtsabteilung / Legal as a service an.

DAtenschutzrecht — Kontakt

Vertragsrecht | Handelsrecht | Streitbeilegung

Spectre unterstützt Sie im Vertrags- und Handelsrecht von der strategischen Vertragsgestaltung über Verhandlungen bis zur rechtssicheren Umsetzung. Ob AGB, Handels- und Kooperationsverträge oder NDAs: wir schaffen klare Regelungen, minimieren Risiken und vertreten Ihre Interessen auch im Streitfall.

Details

Vertragsgestaltung, inkl. Vertragsverhandlungen

Im geschäftlichen Alltag ist es unerlässlich, Vereinbarungen mit Ihren Geschäftspartnern vertraglich festzuhalten, um so die Risiken für die Beteiligten zu minimieren. Wir unterstützen gerne bei der Verhandlung, der Erstellung und dem Abschluss aller Verträge, zum Beispiel Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträge, welche Sie im Rahmen ihrer Tätigkeit benötigen.

Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage des geschäftlichen Alltags dar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und laufender Aktualisierung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verteidigen Ihre Ansprüche im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Handelsverträge

Mit Abschluss eines Handelsvertrages legen Sie den Grundstein der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Spectre berät Sie gerne bei der Erstellung, insbesondere auch im Hinblick auf spätere mögliche Auseinandersetzungen.

Kooperationsvereinbarungen

Um die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmern zu regeln ist es unerlässlich, die Rechte und Pflichten der Beteiligten vertraglich festzuhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Verhandlung und Erstellung der entsprechenden Vereinbarungen.

Non Disclosure Agreements

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Geschäftsmodellen oder anderer Interna ist für den unternehmerischen Erfolg unserer Mandanten von höchster Relevanz. Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten ist es empfehlenswert, entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Dritten zu schließen.

Im Rahmen des Vertrags- und Handelsrechts bieten wir auch eine laufende Beratung im Sinne einer externen Rechtsabteilung / Legal as a service an.

Verträge — Kontakt

Arbeitsrecht

Spectre berät zu allen Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen, übernehmen durchsetzungsstark und professionell die Prozessführung und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht stellt Start-Ups und Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen, von der Vertragsgestaltung über den Umgang mit Arbeitnehmerrechten bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere unterstützen wir Sie bei folgenden zentralen Themen in der täglichen Unternehmenspraxis:

Details

Geschäftsführeranstellungsvertrag

Geschäftsführer und Vorstände nehmen eine besondere Stellung im Unternehmen ein, denn für sie ist grundsätzlich nicht das Arbeitsrecht maßgeblich. Daraus resultieren wesentliche Unterschiede zum klassischen Arbeitsvertrag, insbesondere beim Kündigungsschutz, der Haftung und der Vergütungsstruktur. Der Anstellungsvertrag spielt eine zentrale Rolle, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Er eröffnet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die Spectre gezielt nutzt, um bspw. Schutz vor Abberufung, Haftungsbegrenzungen sowie sinnvolle Abfindungsregelungen optimal umzusetzen.

Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung

Nach dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen zu erfassen. Dieses gewinnt aufgrund der insbesondere europäischen Rechtsprechung weiter und zunehmend an Bedeutung. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen rund um die Themen Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung.

Whistleblowing

Ein Hinweis kann erhebliche persönliche Auswirkungen nach sich ziehen. Hierfür bezweckt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen umfassenden rechtlichen Schutz von Whistleblowern, die auf Missstände oder Rechtsverstöße aufmerksam machen. Trotzdem bleiben Unsicherheiten, da das Melden von Missständen oft mit sozialer Ausgrenzung, Karriereeinbußen oder anderen Nachteilen verbunden ist. Spectre stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, bevor andere Beteiligte Fakten schaffen.

Wettbewerbsverbote

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote erschweren den nächsten Karriereschritt, insbesondere für Führungskräfte und Organmitglieder. Ob mit oder ohne gesetzlichen Anspruch auf Karenzentschädigung, Spectre prüft und verhandelt faire Bedingungen, damit Sie rechtlich sicher und beruflich flexibel bleiben.

Kündigungsschutz

Bei Kündigungsschutzklagen gegen ordentliche Kündigungen, außerordentliche Kündigungen, Befristungsabläufe, Aufhebungsverträge oder das Erreichen einer auflösenden Bedingung geht es für ein Unternehmen meist um hohe Beträge. Spectre setzt sich fachspezifisch und zielorientiert für Ihre Interessen ein.

Kollektivarbeitsrecht

Wir unterstützen fokussiert und lösungsorientiert bei der Regulierung der Beziehung zwischen Arbeitgeber:innen und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer:innen mit dem Ziel, die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien auf kollektiver Ebene rechtlich zu ordnen und damit faire Arbeitsbedingungen und demokratische Mitbestimmung zu gewährleisten. Besondere Bedeutung haben hierbei folgende kollektivrechtliche Themen:

Details

Entgelttransparenzrichtlinie

„Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit“ – klingt in der Theorie fair, ist in der Praxis allerdings nur schwer umsetzbar. Mit der Richtlinie (EU) 2023/970 (EU-Entgelttransparenzrichtlinie) werden ab Januar 2026 für Unternehmen verpflichtend neue Maßstäbe für transparente und geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen gesetzt. Damit soll die zwischen Frauen und Männer nach wie vor bestehende Ungleichheit in der Vergütung beseitigt werden. Spectre steht Ihnen bei der Richtlinienumsetzung in Ihrem Unternehmen kompetent zur Seite, berät Sie prägnant hinsichtlich Ihrer Pflichten und gibt praxisorientierte Handlungsempfehlungen.

Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz ist eine herausfordernde und heikle Aufgabe. Insbesondere nehmen die Daten von Arbeitnehmer:innen meist den Großteil des Datenbestandes innerhalb des Unternehmens ein und sind in der Regel sehr sensibel oder vertraulich. Der Arbeitnehmerdatenschutz wird dabei wesentlich durch die Rechtsprechung konkretisiert. Wir bereiten diese Rechtsprechung für Sie auf, erklären Ihnen die Bedeutung für Ihr Unternehmen und unterstützen zuverlässig bei der Umsetzung.

Nachweisgesetz

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist an bestimmte formelle Vorgaben gebunden. Das Nachweisgesetzt (NachwG) beschreibt, was Arbeitgeber:innen hierbei zu beachten haben. Spectre berät sie treffend zu allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem NachwG.

Mitarbeiterbeteiligung

Gründen Sie gerade ein Unternehmen oder möchten Sie Ihr Team erweitern mit dem Ziel, ein motiviertes, engagiertes und dauerhaftes Team aufzubauen oder dieses davon zu überzeugen, dass sich eine Beschäftigung lohnt? Besonders in der Anfangsphase, wenn hohe Gehälter oft noch nicht gezahlt werden können, können Beteiligungsprogramme eine attraktive Option sein, um Mitarbeitende langfristig zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Modelle wie ESOP (Employee Stock Ownership Plan) oder VSOP (Virtual Stock Option Plan) ermöglichen eine finanzielle Teilhabe am Unternehmenserfolg und fördern so Engagement und Loyalität. Um die bestmögliche Entscheidung für Ihr Unternehmen und Team treffen zu können, berät Sie Spectre umfassend zu allen Fragen in Bezug auf Beteiligungsprogrammen.

Betriebsverfassungsrecht und Betriebsrat

Spectre unterstützt Betriebsräte effektiv und lösungsorientiert bei der Durchsetzung ihrer umfassenden Gestaltungsrechte sowie der Verhandlung und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen. Nur eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:innen und Betriebsrat sichert die Rechte von Beschäftigten und trägt zu einem konfliktfreien Miteinander im Unternehmen bei.

In allen Bereichen des Arbeitsrechtes unterstützen wir auch als externe Rechtsabteilung und im Rahmen unserer Legal as a Service (LaaS) Dienstleistungen.

Arbeitsrecht — Kontakt

Spectre legal

Ihre externe Rechtsabteilung

Direkt, effektiv und kosteneffizient.

Um Sie noch effektiver, kosteneffizienter und direkter im unternehmerischen Alltag unterstützen zu können, wird Spectre für Sie auf Ihren Wunsch hin gerne als externe Rechtsabteilung tätig. Als externe Rechtsabteilung sind wir in Ihr Unternehmen integriert und stehen Ihnen zu allen Rechtsfragen rund um Ihren unternehmerischen Alltag zur Verfügung.

Unter anderem konnten unsere Anwälte jeweils mehrjährige Erfahrungen in Rechtsabteilungen verschiedenster Unternehmen – vom Start-up bis hin zum international tätigen Unternehmen – sammeln. Aufgrund diesen Erfahrungen können wir Sie sowohl bei kurzfristigen Engpässen als auch langfristig beim Aufbau einer Rechtsabteilung unterstützen.

Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen ein Angebot, das auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.

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