Zum Inhalt springen

GbR für Start-ups: Vorteile, Risiken & Haftung verständlich erklärt

3 Min.

Die GbR für Gründer: Einfach starten – aber mit persönlichem Risiko

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form der Personengesellschaft nach §§ 705 ff. BGB. Sie entsteht bereits durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Für Start-ups kann sie ein schneller Einstieg sein – rechtlich und wirtschaftlich jedoch mit klaren Grenzen. Gerade in frühen Projekt- oder Testphasen, etwa bei gemeinsamen Beratungsleistungen, kleineren Onlineprojekten oder Kooperationen, wird die GbR daher häufig als Einstiegsstruktur gewählt.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass die GbR rechtlich keine haftungsbeschränkte Gesellschaft ist und daher für wachstumsorientierte Geschäftsmodelle meist nur eine Übergangslösung darstellt.

Struktur der GbR: Minimaler Formalaufwand

Die GbR kann grundsätzlich formfrei gegründet werden. Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch dringend zu empfehlen. Typische Regelungsbereiche eines GbR-Vertrags sind z.B. die Gewinn- und Verlustverteilung, die grundsätzliche Aufgabenverteilung der Gesellschafter, Vereinbarungen über Entscheidungsprozesse sowie Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters.

Kein Mindestkapital

Ein wesentlicher Vorteil der GbR liegt im vergleichsweise niedrigen formalen Aufwand und niedrigen Kosten:

  • kein gesetzliches Stammkapital
  • flexible Gewinnverteilung
  • geringe Gründungskosten

Gerade in frühen Testphasen erscheint die GbR daher attraktiv.

Allerdings sollten Gründer beachten, dass trotz geringer Gründungshürden weitere rechtliche Pflichten bestehen können. Hierzu zählen z.B. die Gewerbeanmeldung oder die steuerliche Registrierung beim Finanzamt.

Haftung: Der zentrale Risikofaktor

Der wesentliche Unterschied zu GmbH oder UG liegt in der Haftung:

Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch

Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft und auch für Fehler der Mitgesellschafter.

Für Start-ups mit Vertrags- oder Produkthaftungsrisiken kann das erhebliche Konsequenzen haben.

Für Gründer ist daher entscheidend:

  • das Geschäftsrisiko realistisch einzuschätzen
  • klare interne Zuständigkeiten festzulegen
  • vertragliche Regelungen zur Haftungsverteilung zu treffen

Skalierung und Investorenfähigkeit

Die GbR ist strukturell nicht auf Beteiligungsmodelle ausgelegt.

Grenzen bei Wachstum

Typische Herausforderungen z.B. fehlende haftungsbeschränkte Struktur, eine sich daraus ergebende begrenzte Investorenakzeptanz, komplexe Anteilsübertragungen sowie der aufwendige Umwandlungsbedarf bei Expansion.

Wächst das Unternehmen, wird häufig in eine haftungsbeschränkte Rechtsform gewechselt.

Wann kann die GbR dennoch sinnvoll sein?

Die GbR eignet sich insbesondere für sehr frühe Kooperationsmodelle, bei risikoarmen Tätigkeiten, für beratungsnahe oder projektbezogene Vorhaben sowie als temporäre Struktur vor formaler Gründung.

Für technologie- oder wachstumsorientierte Start-ups ist sie in der Regel keine dauerhafte Lösung.

Gründer sollten die GbR nicht nur unter dem Gesichtspunkt der einfachen Gründung betrachten, sondern auch die langfristige Entwicklung des Geschäftsmodells berücksichtigen.

Fazit

Die GbR bietet einen schnellen und unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit. Die persönliche Haftung stellt jedoch ein erhebliches Risiko dar. Wer von Anfang an skalieren oder Investoren einbinden möchte, sollte frühzeitig über eine haftungsbeschränkte Alternative nachdenken.

Übrigens: in unserer Reihe haben wir bereits die GmbH und die UG als mögliche Rechtsform für Gründer genauer betrachtet. Hier finden Sie mehr Infos dazu:

zu den Blogbeiträgen

Wenn Fragen zu diesem oder anderen Themen bestehen, kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne.

Zum Kontaktformular