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Kündigung im Arbeitsrecht: So vermeiden Arbeitgeber typische Fehler

3 Min.

Kündigen selten ohne Tücken – So geht kündigen richtig

Kündigungen gehören zu den rechtlich anspruchsvollsten Themen im Arbeitsrecht. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass selbst kleine Fehler dazu führen können, dass eine Kündigung unwirksam ist – mit erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen Folgen für das Unternehmen.

Für Arbeitgeber ist es daher entscheidend, Kündigungen nicht nur formal korrekt, sondern auch strategisch durchdacht vorzubereiten. Eine saubere Struktur und ein klares Verständnis der rechtlichen Anforderungen helfen, typische Fallstricke zu vermeiden.

Warum Kündigungen oft scheitern

Kündigungen scheitern häufig nicht an einem einzelnen gravierenden Fehler, sondern an einer Kombination aus formalen und inhaltlichen Schwächen. Typische Ursachen sind:

  • falsche Wahl der Kündigungsart 
  • unzureichende oder nicht tragfähige Kündigungsgründe 
  • Fehler bei der Beteiligung des Betriebsrats 
  • Probleme beim Zugang der Kündigung 

Hinzu kommt, dass arbeitsgerichtliche Verfahren häufig zugunsten von Arbeitnehmern ausgehen, wenn Unsicherheiten oder Unklarheiten bestehen. Arbeitgeber sollten daher besonders sorgfältig vorgehen.

Die richtige Kündigungsart wählen

Die Wahl der passenden Kündigungsart ist der erste und entscheidende Schritt.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen. Sie ist der Regelfall und setzt – insbesondere im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes – einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund voraus.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus und muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung zielt darauf ab, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie ist insbesondere dann relevant, wenn bestehende Vertragsbedingungen angepasst werden sollen, etwa bei organisatorischen Veränderungen.

Der richtige Kündigungsgrund 

Neben der Kündigungsart ist der Kündigungsgrund zentral. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein.

Unterschieden wird zwischen:

  • verhaltensbedingten Kündigungen (z. B. Pflichtverletzungen) 
  • personenbedingten Kündigungen (z. B. Krankheit) 
  • betriebsbedingten Kündigungen (z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes) 

In der Praxis kommt es entscheidend darauf an, dass der Kündigungsgrund nachvollziehbar dokumentiert und im Streitfall belegbar ist. Insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen ist häufig zuvor eine Abmahnung erforderlich.

Beteiligung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden.
Eine unterlassene Anhörung führt zur Unwirksamkeit.

Mehr Informationen zu den Aufgaben und Beteiligungsstufen des Betriebsrats finden Sie hier:

Der Betriebsrat im unternehmen

Form und Zugang

Kündigungen müssen:

  • schriftlich erfolgen 
  • dem Arbeitnehmer zugehen 

Fehler beim Zugang sind ein häufiger Praxisfehler.

Nach der Kündigung 

Auch nach Ausspruch der Kündigung bestehen wichtige Pflichten und Handlungserfordernisse.

Freistellung

Arbeitgeber können den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen freistellen, etwa zur Vermeidung von Konflikten oder zum Schutz von Unternehmensinteressen.

Resturlaub

Offene Urlaubsansprüche müssen berücksichtigt werden – entweder durch Gewährung während der Kündigungsfrist oder durch Abgeltung.

Zeugnis vorbereiten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das rechtzeitig erstellt werden sollte.

Was es bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses zu beachten gilt, lesen Sie hier:

arbeitszeugnis ohne streit

Rückgabe von Firmeneigentum

Unterlagen, Geräte oder Zugangsdaten müssen zurückgegeben und Zugriffe beendet werden.

Fazit

Kündigungen erfordern ein strukturiertes Vorgehen und ein gutes Verständnis der rechtlichen Anforderungen. Wer Kündigungen sorgfältig vorbereitet, sauber dokumentiert und die formalen Vorgaben einhält, reduziert das Risiko einer Unwirksamkeit erheblich.


Wenn Fragen zu diesem oder anderen Themen bestehen, kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne.

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