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Mindestlohn steigt 2026: Neue Minijob-Grenze & Pflichten für Arbeitgeber im Überblick

4 Min.

Mindestlohn steigt – Minijob-Grenze wurde angepasst: Was Arbeitgeber beachten müssen

Zum 01. Januar 2026 fand eine Anpassung der Minijob-Grenze statt: die bisherige monatliche Grenze von 556 Euro wurde auf 603 Euro angehoben. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich somit auch unmittelbar auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aus. Für Arbeitgeber entsteht dadurch nicht nur rechnerischer Anpassungsbedarf, sondern auch rechtlicher und organisatorischer Handlungsbedarf. Eine frühzeitige Prüfung bestehender Arbeitsverhältnisse hilft, Risiken zu vermeiden und rechtssicher zu bleiben.

Was ändert sich konkret?

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt automatisch die zulässige monatliche Verdienstgrenze im Minijob auf 1.206,00 €. Damit können Minijobber ab 2026 bis zu 1.206 € monatlich verdienen, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Dies gilt allerdings nur im Ausnahmefall, z.B. bei Vertretung im Krankheitsfall und nur für maximal zwei Monate im Jahr. Für Beschäftigte in Altersteilzeit gibt es eine Übergangsregelung (§ 15j ATG), die sicherstellt, dass bei einer Anhebung der Minijobgrenze infolge der Mindestlohnerhöhung der Versicherungsschutz für bereits bestehende versicherungspflichtige Beschäftigungen erhalten bleibt.

Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob geringfügig Beschäftigte weiterhin innerhalb der neuen Grenze liegen oder ob Anpassungen bei Arbeitszeit oder Vergütung erforderlich sind. Gleichzeitig wirkt sich der höhere Mindestlohn auf Stundenkalkulation, Personalkosten und teilweise auch auf Vergütungsstrukturen im Unternehmen aus.

Die Änderung erfolgt nicht isoliert, sondern hat praktische Konsequenzen für Vertragsgestaltung, Zeiterfassung und Lohnabrechnung. Besonders relevant ist, dass auch kleine rechnerische Abweichungen dazu führen können, dass ein Minijob sozialversicherungspflichtig wird.

Welche neuen Pflichten kommen auf Arbeitgeber zu?

Die Minijobgrenze ist gesetzlich dynamisiert und orientiert sich am Mindestlohn nach § 8 Abs. 1a SGB IV. Arbeitgeber sind daher verpflichtet sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn jederzeit eingehalten wird. Daraus folgt eine verstärkte Prüf- und Dokumentationspflicht. Arbeitszeiten müssen korrekt erfasst werden, insbesondere bei Minijobbern in mindestlohnrelevanten Branchen. Zudem sollten bestehende Arbeitsverträge überprüft werden, um sicherzustellen, dass Vergütung und Arbeitszeit weiterhin zur neuen Minijob-Grenze passen.

Auch Abrechnungssysteme und interne Prozesse müssen gegebenenfalls angepasst werden, damit die neue Verdienstgrenze korrekt berücksichtigt wird. Fehler in der Umsetzung können zu Nachzahlungen, Sozialversicherungsrisiken oder Prüfungsproblemen führen.

Welche Folgen hat das für bestehende Arbeitsverhältnisse?

Für bestehende Minijobs bedeutet die Anpassung nicht automatisch eine Änderung des Vertrags, jedoch häufig eine notwendige Überprüfung. Wird die Verdienstgrenze durch den gestiegenen Mindestlohn überschritten, kann der Minijob seinen Status verlieren und sozialversicherungspflichtig werden. In der Praxis betrifft dies vor allem Arbeitszeitmodelle, die bislang auf die alte Grenze abgestimmt waren.

Arbeitgeber sollten daher bestehende Stundenkontingente überprüfen und gegebenenfalls neu festlegen. Auch Vergütungsanpassungen oder Vertragsänderungen können erforderlich sein, um den geringfügigen Status zu erhalten.

Welche Anpassungen sind in der Praxis nötig?

In der praktischen Umsetzung empfiehlt sich ein strukturierter Prüfprozess. Zunächst sollten alle Minijob-Verhältnisse hinsichtlich Stundenumfang, Vergütung und Einhaltung des Mindestlohns analysiert werden. Anschließend können erforderliche Anpassungen vorgenommen werden, etwa durch Änderung der Arbeitszeit oder vertragliche Klarstellungen.

Darüber hinaus sollten Unternehmen ihre Lohnabrechnungssysteme aktualisieren und interne Verantwortliche – etwa in HR oder Payroll – über die Änderungen informieren. Eine saubere Dokumentation und klare Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitenden reduziert rechtliche Risiken und sorgt für Transparenz.

Praxis-Checkliste für Arbeitgeber:

  • Arbeitsverträge und Stundenkontingente prüfen
  • Minijob-Verdienstgrenzen neu berechnen
  • Lohnabrechnungssystem aktualisieren
  • Mitarbeitende und Führungskräfte informieren
  • Dokumentationspflichten sicherstellen
  • Status von Minijobbern regelmäßig kontrollieren

Eine frühzeitige Anpassung verhindert spätere Korrekturen und reduziert rechtliche Risiken.

Wenn Fragen zu diesem oder anderen Themen bestehen, kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne.

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